Wie oft und in welcher Höhe werden nach Erlangen des Status als Person ohne ständigen Wohnsitz Steuern auf die in Portugal erworbenen Einkünfte erhoben?
Bei abhängiger oder selbstständiger Arbeit gilt ein Steuersatz von 20 % (zuzüglich eines Steuerzuschlags von 3,5 % für das Jahr 2013).
Nach der Anmeldung als Person ohne ständigen Wohnsitz werden Sie ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung 10 Jahre lang als Steuerpflichtiger in Portugal besteuert.
Gilt nach Erhalt des Status als Person ohne ständigen Wohnsitz die Steuerbefreiung für im Ausland durch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt erworbenen Einkünfte?
Im Fall von Pensionären und Rentnern gilt dies, wenn:
Im Falle von Einkünften aus abhängiger Arbeit, wenn:
Im Falle von Einkünften aus selbstständiger Arbeit (in Form von Dienstleistungen mit hohem Mehrwert, wissenschaftlichem, künstlerischem oder technischem Charakter oder aus geistigem oder industriellem Eigentum, Kapitaleinkünften, Mieten, Veräußerungsgewinnen oder anderen Vermögenszuwächsen), wenn:
DIE VORLIEGENDEN INFORMATIONEN BEFREIEN NICHT VON DER PFLICHT, SICH ÜBER DIE GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ZU INFORMIEREN
Quelle: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten – Generaldirektion für Konsularische Angelegenheiten und Portugiesische Gemeinschaften