Neue gesetzliche Bestimmungen eröffnen ausländischen Investoren die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel für Investmenttätigkeiten zu beantragen. Dies gilt für Personen, die regelmäßig auf portugiesisches Staatsgebiet reisen (Inhaber von gültigen Schengen-Visa oder Personen, die kein Visa benötigen) und kann im Rahmen von Kapitaltransfers, neu geschaffenen Arbeitsplätzen oder Immobilienerwerb erfolgen.
Die Inhaber von Aufenthaltstiteln für Investmenttätigkeiten haben laut geltenden Gesetzen Anspruch auf Familienzusammenführung, auf die Erteilung eines ständigen Aufenthaltstitels sowie auf die portugiesische Staatsbürgerschaft.
Wer kann einen Aufenthaltstitel für Investmenttätigkeiten beantragen?
Bürger aus Drittstaaten, die direkt oder über eine von ihnen geleitete Gesellschaft ein Investment tätigen und auf die während mindestens fünf Jahren eine der folgenden Situationen auf portugiesischem Staatsgebiet zutrifft:
Wie werden die Anforderungen im Falle des Immobilienerwerbs erfüllt?
Es ist ein Nachweis über den vollen Besitz der Immobilien durch Vorlage der Kaufurkunde oder des Kaufvorvertrags zu erbringen. Außerdem ist eine Erklärung eines in Portugal zugelassen Finanzinstituts beizulegen, in der bescheinigt wird, das tatsächlich ein Kapitaltransfer für den Kauf oder als Anzahlung für einen Kaufvorvertrag in Höhe von 500.000 Euro oder mehr erfolgt ist. Zusätzlich ist eine aktuelle Bescheinigung des Grundbuchamtes vorzulegen, in der im Falle eines Kaufvorvertrags immer die entsprechende Eintragung, soweit möglich, aufgeführt sein muss.
Die Immobilien:
Wie kann man einen Aufenthaltstitel für Investmenttätigkeiten beantragen?
Der Antrag kann online www.sef.pt.gestellt werden. Sie können den Antrag auch bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Portugals im Ausland oder bei den Regionaldirektionen oder -delegationen der Ausländer- und Grenzbehörde (SEF) einreichen.
Familienzusammenführung
Die Inhaber von Aufenthaltstiteln für Investmenttätigkeiten haben laut geltenden Gesetzen Anspruch auf Familienzusammenführung, auf die Erteilung eines ständigen Aufenthaltstitels sowie auf die portugiesische Staatsbürgerschaft.
Mindestaufenthaltsfristen
Um einen Aufenthaltstitel zu erneuern, müssen Sie eventuell einen durchgängigen oder unterbrochenen Mindestaufenthalt von 7 Tagen im 1. Jahr und von 14 Tagen in den jeweils darauf folgenden zwei Jahren auf portugiesischem Staatsgebiet nachweisen.
DIE VORLIEGENDEN INFORMATIONEN BEFREIEN NICHT VON DER PFLICHT, SICH ÜBER DIE GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ZU INFORMIEREN
Quelle: Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten – Generaldirektion für Konsularische Angelegenheiten und Portugiesische Gemeinschaften